Vive indignation chez les Teutons:

 

Un tribunal du travail berlinois a confirmé en deuxième instance le licenciement de Barbara E., employée de caisse dans la chaîne de supermarchés Kaiser's Tengelmann, accusée d’avoir détourné 1,30 euro. En effet, en janvier 2008, la caissière a utilisé à son profit deux bons d'un montant de 48 et 82 centimes d'euros, oubliés par un client du supermarché où elle travaillait. La quinquagénaire avait alors immédiatement été renvoyée sans préavis, après 31 ans de service!!. 

 

Le XIXe siècle est de retour.

 

Tengelmann est une chaine de supermarchés radin et il faut espérer que le procès lui coute plus que les 1,30 € de bons d'achat

Le juge a donné raison à l’employeur de Barbara  à deux reprises, disant que la relation employé employeur était détruite, justifiant cette sentence par les témoignages et relevés de caisse prouvant la faute de la caissière. "La propriété de l'employeur n'est pas à la disposition (des employés) quel que soit le montant en cause et même en cas d'ancienneté importante", a déclaré le tribunal du travail.

Mais cette décision judiciaire a provoqué la colère de  Verdi et de la Confédération des syndicats allemands qui a dénoncé un jugement qui «tire au canon sur des moineaux.» Une «vengeance », accusent les syndicats, alors que la caissière s'était battue pour une revalorisation des salaires. Barbara avait mené une grève à la fin de 2007  avec 8 collègues (sur 36) pour réclamer de meilleures conditions de travail (durée, travail tard le soir). De nombreux mouvements de mobilisation et comités de soutien de la part de syndicalistes et politiques ont été mis en place en Allemagne. 

Depuis son licenciement, la mère de 3 enfants vit de l’aide sociale et a démangé dans un petit appartement. Son avocat entend porter l’affaire devant le juge constitutionnel allemand, voire devant la Cour européenne des droits humains.

En langue originale:

 

1,30 Euro – wegen dieser läppischen Summe wurde Barbara E. fristlos gekündigt. Ihr Arbeitgeber Kaisers Tengelmann wirft der Kassiererin vor, zwei Pfandbons in diesem Gesamtwert unterschlagen zu haben – nachdem sie 31 Jahre in diesem Beruf und 15 Jahre in der Kaisers-Filiale in der Hauptstraße in Hohenschönhausen gearbeitet hat. Der Verdacht ist nicht bewiesen, Barbara E. klagt gegen ihre fristlose Entlassung. Am gestrigen Donnerstag fand die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht statt. Ein Urteil fällte der Richter aber nicht.

Der Vorwurf gegen die 50-Jährige ist schon absurd genug. Doch nicht nur E.s Anwalt Benedikt Hopmann, sondern auch die Gewerkschaft Ver.di vermuten ganz andere Gründe für die Kündigung: Ende 2007 beteiligte sich Barbara E. an einem bundesweiten Streik von Ver.di im Einzelhandel. Der Protest richtete sich gegen die Streichung von Sonderzuschlägen, etwa für Spät- und Wochenendschichten. In der Kaisers-Filiale in Hohenschönhausen, in der E. arbeitete, streikten anfangs 8 von 36 Mitarbeitern. Nach Einzelgesprächen der Distriktmanagerin mit den Mitarbeitern stand Barbara E. während der dritten Streikwelle kurz vor Weihnachten dann ganz alleine da.

 

Ihr Engagement hatte Folgen: Die dreifache Mutter wurde von nun an nur noch für Spätschichten eingetragen, berichtet Anwalt Hopmann. Zu einer Bowling-Party im Januar habe der Filialleiter explizit jene Mitarbeiter nicht eingeladen, die sich am Streik beteiligt hatten. Jetzt intervenierte der Betriebsrat, die Folge: der Filialleiter wurde versetzt, so der Anwalt.

Im Februar erhielt Barbara E. ihre Kündigung. "Das ist unterste Schublade", erklärte die 50-Jährige am Donnerstag. Nach 15 Jahren in jener Kaisers-Filiale sei sie nun auf Hartz IV angewiesen. Auch ihre 90-Quadratmeter-Wohnung scheint plötzlich zu groß – das Jobcenter hat Barbara E. aufgefordert, sich eine günstigere Bleibe zu suchen.

"Es geht zunächst darum, dass Barbara wieder ihren Job kriegt", betonte Gregor Zattler vom Unterstützerkreis, der vor allem aus Freunden der Kassiererin und Gewerkschaftsmitgliedern besteht. Doch gleichzeitig hat der Rechtsstreit Symbolcharakter. Denn Grundlage aktueller Rechtsprechung ist das 1984 vom Bundesarbeitsgericht gefällte "Bienenstichurteil", das die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers bei dringendem Verdacht auf Veruntreuung oder Unterschlagung ermöglicht. Diesen Freibrief zur "Verdachtskündigung" kann E.s Anwalt Hopmann nicht nachvollziehen. "Das widerspricht jedem Gerechtigkeitsgefühl." Im Fall seiner Mandantin gehe es um "extrem geringe Beträge", zudem gab es nie eine Beweisaufnahme.

Der Richter sprach während der rund 45-minütigen Verhandlung fortwährend von einem "offensichtlich vollendeten Betrug". Barbara E. hat diesen stets bestritten. Der Richter hatte Mühe, der angespannten Atmosphäre im mit rund 30 Zuschauern voll besetzten Gerichtssaal Herr zu werden. Das Angebot eines Vergleichs während der Verhandlung lehnte Barbara E. ab. "Die verdrehen alles, was ich sage, ins Gegenteil", klagte sie nach der Verhandlung und meinte damit ihren ehemaligen Arbeitgeber.

"Das Vertrauen zu einem solchen Mitarbeiter ist unwiderruflich gestört", begründete die Rechtsanwältin von Tengelmann Kaisers dessen Position. Der bewertet den Verdacht als Tatsache und sieht sich im Recht. Weitere Stellungnahmen waren von der Supermarktkette nicht zu erhalten: Laufende Verfahren kommentiere man nicht.

Der Richter sprach am Donnerstag kein Urteil. Anwalt Hopmann glaubt, dass die Klage gegen die Kündigung abgewiesen wird. Für diesen Fall kündigte er an: "Wir gehen in die nächste Instanz." Für Barbara E. geht es um ihre Existenz. Für Kaisers Tengelmann könnte das Verfahren teuer werden – teurer zumindest als 1,30 Euro.